Beschlussvorlage - 13-2021-014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Bollewick, Buchholz, Bütow, Kieve und Melz zur Durchführung eines Sanierungsmanagements zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Leizen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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09.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Leizen faßt folgenden Beschluss:
- Die Gemeinde Leizen schließt mit den Gemeinden Bollewick, Buchholz, Bütow, Kieve und Melz eine Kooperationsvereinbarung ab zur Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept.
- Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell zu gleichen Teilen, also zu 1/6, eine/n Sanierungsmanager/in.
- Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
- Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement bei der KfW zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vorliegenden Quartierskonzepten sind folgende Maßnahmen als vordringlich empfohlen worden:
für
BuchholzKomplettsanierung Dorfgemeinschaftshaus
BollewickNahwärmenetz OT Wildkuhl
BütowNahwärmenetz OT Dambeck
KieveNahwärmenetz
LeizenNahwärmenetz OT Leizen
Nahwärmenetz OT Minzow
MelzObjektwärmenetz kommunale Wohngebäude
Eventuelle Zeitdifferenzen sind über die übrigen Maßnahmen auszugleichen. Die Quartierskonzepte bieten dazu umfangreiche Möglichkeiten mit unterschiedlichen Zeiterfordernissen.
Dieser Beschluss konkretisiert die Grundsatzbeschlüsse zum Sanierungsmanagement
BV 13-2021-007 und zur Kooperation BV 13-2021-008.
