Beschlussvorlage - 19-2021-016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Schwarz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Entscheidung
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09.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschießt den Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwarz ab dem 01.01.2022 eine monatliche Entschädigung in folgender Höhe zu gewähren:
Gemeindewehrführer170,00 €(bisher 100,00 €)
Stellv. Gemeindewehrführer 85,00 €(bisher 50,00 €)
Gerätewart 42,50 €(bisher 25,00 €)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend des § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntsch VO M-V) vom 28. November 2013 (GVOBl. M-V S. 667) darf die zu zahlende monatliche Aufwandsentschädigung für einen Gemeindewehrführer bis zu 170,00 € betragen.
Für den Stellvertreter darf die monatliche Aufwandsentschädigung höchstens die Hälfte der für den Gemeindewehrführer festgelegten Summe betragen.
Es wird empfohlen die Anpassung der Aufwandsentschädigungen vorzunehmen.
Alle weiteren Funktionsträger sollen angemessen entschädigt werden.
