Beschlussvorlage - 06-2021-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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30.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2020 fest. Der Jahresüberschuss von 29.155,45 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2020 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2020 3.337.559,00 €.
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2020 222.441,27 €.
Ergebnishaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 103.374,35 €. Durch eine Entnahme der Infrastrukturpauschale in Höhe von 23.290,10 € konnte das Jahresergebnis verbessert werden. Mit Hilfe der Entnahme werden abschreibungsbedingte Fehlbeträge ausgeglichen (§ 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik). Aufgrund von Steuermehrerträgen war die Bildung einer Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 97.509,00 € notwendig (§ 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik). Das Jahresergebnis nach Veränderung aller Rücklagen beträgt 29.155,45 €.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt | Betrag | |
1. | Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2019)
| -407.877,39 € |
2. | Jahresergebnis 2020 lfd. Jahr | 29.155,45 € |
3. | Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2020 | -378.721,94 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Jahres 2020 beträgt 189.208,23 €. Kredittilgungen erfolgten nicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt | Betrag | |
1. | Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2019)
| -54.006,46 € |
2. | Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2020
| 189.208,23 € |
3. | Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2020
| 0,00 € |
4. | Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2020
| 135.201,77 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
