Beschlussvorlage - 05-2021-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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30.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2020 fest. Der Jahresüberschuss von
266.024,22 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2020 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2020 2.459.333,93 €
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2020 554.037,28 €
Ergebnishauhaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -29.300,66 €. Die Gemeinde Fincken hat im Jahr 2018 eine Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 87.003,00 € gebildet (§ 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik). Die Rücklage dient zum Ausgleich zukünftiger Umlageverpflichtungen und zur Vorsorge für absehbare Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich. Die Rücklage ist spätestens im dritten Haushaltsfolgejahr aufzulösen. Im Jahr 2020 wird die Rücklage vollständig aufgelöst (87.003,00 €). Des Weiteren erfolgte eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik in Höhe von 208.321,88 €. Voraussetzung hierfür ist, dass der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen am 01.01.2012 positiv war (01.01.2012 = 208.321,88 €). Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt dann 266.024,22 €. In Höhe von 36.722,83 € wurde eine zweckgebundene Kapitalrücklage (Infrastrukturpauschale) gebildet.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der negativen Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt | Betrag | |
1. | Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2019)
| -314.247,71 € |
2. | Jahresergebnis 2020 lfd. Jahr | 266.024,22 € |
3. | Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2020 | -48.223,49 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2020 beträgt 39.862,68 €. Kredittilgungen erfolgten nicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt | Betrag | |
1. | Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2019)
| 325.945,04 € |
2. | Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2020
| 39.862,68 € |
3. | Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2020
| 0,00 € |
4. | Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2020
| 365.807,72 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
