Beschlussvorlage - 02-2021-016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Buchholz, Bütow, Kieve, Leizen und Melz zur Durchführung eines Sanierungsmanagements zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick faßt folgenden Beschluss:
- Die Gemeinde Bollewick schließt mit den Gemeinden Buchholz, Bütow, Kieve, Leizen und Melz eine Kooperationsvereinbarung ab zur Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept.
- Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell zu gleichen Teilen, also 1/6, eine/n Sanierungsmanager/in.
- Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
- Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag bei der KfW zustellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vorliegenden Quartierskonzepten sind folgende Maßnahmen als vordringlich empfohlen worden:
für
BollewickNahwärmenetz OT Wildkuhl
BuchholzKomplettsanierung Dorfgemeinschaftshaus
BütowNahwärmenetz OT Dambeck
KieveNahwärmenetz
LeizenNahwärmenetz OT Leizen
Nahwärmenetz OT Minzow
MelzObjektwärmenetz kommunale Wohngebäude
Eventuelle Zeitdifferenzen sind über die übrigen Maßnahmen auszugleichen. Die Quartierskonzepte bieten dazu umfangreiche Möglichkeiten mit unterschiedlichen Zeiterfordernissen.
Dieser Beschluss konkretisiert die Grundsatzbeschlüsse BV 02-2021-010 zum Sanierungsmanagement und BV 02-2021-012 zur Kooperation vom 29.07.2021
