Beschlussvorlage - 25-2021-061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, neben den Grabstätten

  1. Wahlgrabstätten
  2. Urnengrabstätten
  3. Anonyme Urnengrabstätten
  4. Ehrengrabstätten

zukünftig folgende Grabstätten auf dem Neustädter Friedhof in Röbel/Müritz, zusätzlich zu den bisherigen Grabstätten, als Wahloption aufzunehmen und in der Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof sowie in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz zu verankern:

 

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Des Weiteren soll die Entwurfsgestaltung des Neustädter Friedhofes, erstellt von der Planerin Frau Dipl. Ing. Carola Sailer, als Basis und Orientierung für die zukünftige Ausgestaltung des Neustädter Friedhofes dienen.

 

Für die Anlage der Grabarten dienen die in der Entwurfsgestaltung des Neustädter Friedhofes aufgeführten Flächen des kommunalen Friedhofes.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus Röbel/Müritz wurde am 04.11.2020 festgelegt, dass die Friedhofsgestaltung und die Anlage neuer Grabvarianten auf dem kommunalen Friedhof der Stadt Röbel/Müritz, durch ein Planungsbüro überarbeitet und Vorschläge perspektivischer Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet werden sollen. Die Präsentation dieses Entwurfes erfolgte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus Röbel/Müritz am 11.08.2021 durch Frau Dipl. Ing. Carola Sailer.

Aktuell werden auf dem Neustädter Friedhof die Grabstätten:

-Wahlgrabstätte

-Urnengrabstätte

-anonyme Urnengrabstätte

angeboten. Dieses Angebot an Grabstätten ist zu überarbeiten und muss dem derzeitig darstellenden Trend im Bestattungsbereich angepasst werden. Die Inanspruchnahme der Wahlgrabstätte zeichnet sich als rückläufig ab. Die Nachfrage nach Grabstätten ohne Pflegeaufwand ist weiter ansteigend. Derzeit entspricht dieser Nachfrage nur die anonyme Urnengrabstätte. Der Bedarf an nicht anonymen, jedoch pflegeleichten Grabstätten ist aktuell nicht abgedeckt. Die festgelegten Grabarten sind in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einzubeziehen. Die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz sind dementsprechend zeitnah anzupassen. Für die Umsetzung und Anlage der gewählten Grabarten ist im Haushaltsjahr 2022 ein Ansatz in Höhe von ca. 20.000,00 € einzuplanen. In zeitlich festgelegten Etappen soll die Entwurfsgestaltung des Neustädter Friedhofes, in der vorliegenden Form, als Orientierungsgrundlage  dienen und umgesetzt werden. Ziel ist es zukünftig eine strukturierte und ruhige Gestaltung des Neustädter Friedhofes, unter Festlegung fester Grabstrukturen und Flächen, zu erwirken.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto Planung für 2022 erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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