Beschlussvorlage - 13-2021-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Bauleitplanung zur Entwicklung eines Wohnstandortes im OT Minzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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30.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen befürwortet grundsätzlich das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Entwicklung eines Wohngebietes im Ortsteil Minzow, Gemarkung Minzow, Flur 2, auf Teilflächen der Flurstücke 17/2 und 23/4.
Die Gemeindevertretung wird, sofern keine anderen Belange entgegenstehen und eine positive landesplanerische Stellungnahme vorliegt, über die Einleitung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens zur Überplanung der Fläche der ehemaligen Stallanlage mit einem Bebauungsplan beraten und abstimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller/Flächeneigentümer einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage zwischen Gemeinde und Antragsteller/Flächeneigentümer auszuarbeiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen haben sich bereits mehrfach in ihren Sitzungen mit der Thematik Zukunftsfähigkeit und Gemeindeentwicklung auseinandergesetzt.
In der Sitzung des Bauausschusses am 08.03.2021 wurden erste Überlegungen zur zukünftigen Nutzung am Standort der ehemaligen und aktuell leerstehenden Stallanlage im OT Minzow vorgestellt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann die Gemeinde Leizen im Rahmen ihrer Planungshoheit nach Baugesetzbuch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung des Standortes schaffen.
Nach der Grundsatzentscheidung der Gemeinde wird eine Planungsanzeige an die zuständige Landesplanungsbehörde vorgenommen. Erst bei Vorliegen einer zustimmenden landesplanerischen Stellungnahme ist es der Gemeinde möglich, ein förmliches Bauleitplanverfahren durch Beschluss einzuleiten.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Flächeneigentümer kann in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch geregelt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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