Beschlussvorlage - 13-2021-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen stimmt der zukünftigen Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Leizen (mit den Standorten Leizen und Minzow) und der Freiwilligen Feuerwehr Bütow zu.

Zeitschienen zum Aufbau eines städterechtlichen Vertrages sowie einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Gemeinde Bütow und der Gemeinde Leizen, auf dem Gebiet des Brandschutzes, werden gemeinsam mit den Vertragspartnern und den Vorständen der Feuerwehren abgestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend des Brandschutzgesetzes M-V hat jede Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung als Pflichtaufgabe in ihrem Gemeindegebiet sicherzustellen.

Derzeit sind alle drei benannten Feuerwehrstandorte gut handlungsfähig. Jedoch wird sich ein negativer Entwicklungstrend in den Feuerwehren in den nächsten Jahren fortführen. Die Brandschutzbedarfsplanung des Amtes Röbel-Müritz (beschlossen am 11.12.2019 im Amtsausschuss des Amtes Röbel-Müritz) zeigt mehrere Schwerpunkte für die benannten Feuerwehren auf. Unteranderem liegt der Altersdurchschnitt der Kameraden*innen der FFw Bütow derzeit bei 45 Jahren und in der FFw Leizen bei 45,8 Jahren. Ein Nachrücken von jungen Kameraden ist in der FFw Bütow nicht in der benötigten Stärke vorhanden. Ein Zusammenführen der Feuerwehren würde die Tageseinsatzbereitschaft langfristig sichern. Gemeinsame Ausbildungen der Feuerwehrstandorte finden bereits statt und sollen ausgebaut werden, sodass die Kameraden der FFw Leizen/Minzow an die Aufgabenbereiche der FFw Bütow geführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt sind perspektivische Investitionen und Unterhaltungen in drei vorhandene Feuerwehrstandorte. Alle drei Feuerwehrgerätehäuser sind nicht auf dem geforderten technischen und baulichen Stand. Die Investitionen in einen modernen zentral gelegenen Feuerwehrstandort stellt die optimale Basis für die Zusammenarbeit dar. Als zukünftiger Standort des Gerätehausanbaus soll der Spielplatz neben dem ehemaligen Schulgebäude in Dambeck dienen. Das ehemalige Schulgebäude soll als Bestand weiterhin genutzt werden und bietet eine gute Grundlage für Schulungsräume, Sanitärbereiche etc.. Die Ausrücketaktik ist im Einsatzfall, durch die zentrale Lage des möglichen neuen Standortes, als optimal anzusehen

Der An- und Umbau der baulichen Anlagen soll anteilig über Fördermittel finanziert werden. Angedacht ist aktuell die Drittelförderung über die Förderrichtlinie des Brandschutzwesens im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die Sonderbedarfszuweisung des Landes Mecklenburg Vorpommern sowie über den Eigenanteil der Gemeinde.

Als Förderzeitraum für das Bauvorhaben kann 2025 als Richtung angesetzt werden.

Mit dem Erwerb eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) im Herbst 2021 erfolgt der Austausch des Löschfahrzeuges (LF8/6) Baujahr 1999 der FFw Bütow und  bietet für die zukünftige Fahrzeugstruktur ein strategisch sehr gutes Einsatzfahrzeug. Ein Mannschafttransportfahrzeug (MTW) Baujahr 2009 ist ebenfalls im Fahrzeugbestand der FFw Bütow. Die Gemeinde Leizen verfügt derzeit am Feuerwehrstandort Leizen über ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) Baujahr 2011 sowie am Standort Minzow über ein TSF Baujahr 2000.

Arbeitsaufgabenplan

  1. Festlegung von  aussagekräftigen Zeitschienen für die Punkte 2-4
  2. Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages.
  3. Erarbeitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Feuerwehren.
  4. Perspektivische Klärung der Fahrzeugstrategie am neuen gemeinsamen Standort

 

Beide Gemeinden sind gleichberechtigte Partner und tragen die Kosten zur Hälfte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

Planungskosten im HH 2022                         weitere Kosten in Folgejahren

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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