Beschlussvorlage - 13-2021-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen fasst folgenden Beschluss:

 

Zur Schaffung von Vollzeitstellen bzw. besseren Erfolgsaussicht auf dem Stellenmarkt ist beim Sanierungsmanagement (zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Leizen) die Kooperation mit anderen Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz anzustreben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der voraussichtlich sehr unterschiedlichen Art und Anzahl der kommunalen Maßnahmen aus den (noch nicht vorliegenden) Maßnahmenkatalogen der Quartierskonzepte ist eine Vollzeitstelle zur Umsetzung der Maßnahmen bei vielen Gemeinden nicht ausgelastet.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gemeinden zur Anstellung eines*r Sanierungsmanagers*in mit einer Kooperationsvereinbarung zusammenschließen. Dazu wäre ein gesonderter Beschluss zu fassen, der die wesentlichen Vereinbarungen zur Kooperation (Kooperationspartner, Zeitanteil, Kostenanteil, Organisation, Standort etc.) enthält. Diese sollten sinnvollerweise festgelegt werden, wenn die Quartierskonzepte vorliegen. Denn erst dann kann kalkuliert werden, wie die Zeitansprüche und der Bedarf für die jeweilige Gemeinde aussehen.

 

Es wurde deshalb im Amtsausschuss am 19.05.2021 der einstimmige Grundsatzbeschluss gefasst, bei der MEWA ein Sanierungsmanagement einzurichten. Dadurch können Vollzeitstellen für alle Gemeinden des Amtes geschaffen und Synergien genutzt werden. Auch gemeindeübergreifende Projekte wären ggf. einfacher zu koordinieren. Es sind keine zusätzlichen Dienstleistungskosten (Raummiete u.ä.) zu finanzieren, da eine Zusammenarbeit aller Gemeinden als Amt im Eigenbetrieb des Amtes erfolgen würde. Die ständige ortsnahe Beratung ist so auch für die Bürger gewährleistet. Bei der Kooperation aller Gemeinden des Amtes wäre nach den Richtlinien der KfW  der Nachweis der Eigenmittel über den Amtshaushalt ausreichend.

Da die Maßnahmenkataloge bisher nicht vorliegen, wurde auch im Amtsausschuss nur ein Grundsatzbeschluss gefasst.

 

Prinzipiell können sich auch einzelne Gemeinden des Amtes zu einer Kooperation zusammenschließen. Es sind dann zusätzliche Dienstleistungskosten anteilig für Raummiete bzw. entgangene Mieteinnahmen für eigengenutzte Räume zu erwarten. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes könnte die Gemeinde Leizen allenfalls eine Ermässigung für die Raummiete bei der Zurverfügungstellung eigener Räume für die Kooperationspartner gewähren. Eine kostenlose Raumnutzung widerspräche den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, da nicht alleine die Gemeinde Leizen Nutznießerin wäre.

 

Die Stellen (auch bei Kooperation aller Gemeinden des Amtes mit Räumen der MEWA bzw. einzelner Gemeinden mit Nutzung gemeindeeigener Räume) bzw. ggf. die Dienstleistung (Personal und Raum bei Dritten) sind auszuschreiben.

 

Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss BV 13-2021-007.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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