Beschlussvorlage - 25-2021-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für Umgehungsstraße an der Landesstraße 24 der Straßennamen

 

Umgehungsstraße

vergeben wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Vorbereitung des Planungsverfahrens für den zukünftigen Energie-und Wirtschaftshofstandort bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Baugebiet.

 

Die Umgehungsstraße der Landesstraße 24 ist bisher nicht mit einem Straßennamen in der Straßenliste der Stadt Röbel/Müritz geführt.

 

Die zukünftige „Umgehungsstraße“ verläuft über folgende Grundstücke:

Gemarkung Röbel, Flur 15

Flurstücke

110/29

159/12

179/4

159/11

157/5

Gemarkung Röbel, Flur 19

Flurstücke

274/4

143,2

 

Die Lage der Straße „Umgehungsstraße“ ist auf dem Lageplan rot markiert.

 

Eigentümer der Grundstücke der Landesstraße 24 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauverwaltung) in 17235 Neustrelitz.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5 Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221) können Gemeinden den Straßen Namen geben.

Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des Straßennamens Umgehungsstraße ist die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gesichert. Die Betitelung als Umgehungsstraße wird bereits häufig genutzt und hat sich im Gebrauch verfestigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto 54100-52370000

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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