Beschlussvorlage - 25-2021-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens "Umgehungsstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Vorbereitung des Planungsverfahrens für den zukünftigen Energie-und Wirtschaftshofstandort bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Baugebiet.
Die Umgehungsstraße der Landesstraße 24 ist bisher nicht mit einem Straßennamen in der Straßenliste der Stadt Röbel/Müritz geführt.
Die zukünftige „Umgehungsstraße“ verläuft über folgende Grundstücke:
Gemarkung Röbel, Flur 15
Flurstücke
110/29
159/12
179/4
159/11
157/5
Gemarkung Röbel, Flur 19
Flurstücke
274/4
143,2
Die Lage der Straße „Umgehungsstraße“ ist auf dem Lageplan rot markiert.
Eigentümer der Grundstücke der Landesstraße 24 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauverwaltung) in 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5 Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221) können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des Straßennamens Umgehungsstraße ist die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gesichert. Die Betitelung als Umgehungsstraße wird bereits häufig genutzt und hat sich im Gebrauch verfestigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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970,4 kB
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