Beschlussvorlage - 05-2021-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Sanierungsmanagements zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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10.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken fasst folgenden Beschluss:
- Zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Fincken wird ein Sanierungsmanagement eingerichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittelanträge bei der KfW und Dritten zu stellen bzw. Drittmittel einzuwerben.
- Die notwendigen Eigenmittel sind im Haushalt der Gemeinde einzuplanen.
- Das erforderliche Fachpersonal wird nach Bewilligung der Fördermittel eingestellt.
- Zur Schaffung von Vollzeitstellen bzw. besseren Erfolgsaussichten auf dem Stellenmarkt ist die Kooperation mit anderen Kommunen des Amtes anzustreben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die KfW-Bank bezuschusst als „Energetische Stadtsanierung“ Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in einem Quartier erhöht wird. Auf der Basis eines integrierten Quartierskonzepts kann das Sanierungsmanagement regelmäßig für 3 Jahre, maximal für 5 Jahre, gefördert werden.
Förderfähig sind Personal-und Sachkosten mit 90.000 € für eine Stelle pro Jahr. Gefördert wird nur Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt oder freigestellt wird. Gefördert wird ausschließlich der Anteil der Arbeitszeit, in der die betreffende Person mit der Koordination der Umsetzung des Projekts betraut ist.
Daraus ergibt sich im Idealfall und bei regulärer Förderung (Antrag bis 30.06.2022):
KfW 75%67.500 €
Dritte bis 20%18.000 €
Eigenanteil min. 5% 4.500 €
Für den Fall, dass keine Drittmittel eingeworben werden können, würde sich der Eigenanteil auf maximal 22.500 € erhöhen. Ab dem 01.07.2022 erhöht sich der Eigenanteil auf mindestens 10%, also 9.000 €. In Ausnahmefällen kann eine Förderung zu 90% mit 10% Eigenanteil (9.000 €) erfolgen.
Das erforderliche Quartierskonzept wird noch dieses Jahr abgeschlossen. Mit ihm kann der Fördermittelantrag für das Sanierungsmanagement gestellt werden.
Das Sanierungsmanagement hat die Aufgabe, auf der Basis eines integrierten Quartierskonzepts:
- den Prozess der Umsetzung zu planen,
- als Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung zur Verfügung zu stehen,
- einzelne Prozessschritte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure zu initiieren,
- Sanierungsmaßnahmen der Akteure zu koodinieren,
- Maßnahmen zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle zu initiieren.
Förderfähige Leistungen sind insbesondere:
- Aufgaben des Projektmanagements wie Koordination der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen
- Projektüberwachung
- fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen des Konzepts (einschließlich etwa der Erstellung von Machbarkeitsstudien)
- Durchführung und Inanspruchnahme (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen
- Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von Daten im Zuge der energetischen Sanierung (Controlling)
- iInhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Diese Aufgaben übersteigen die Arbeitskapazitäten der Amtsverwaltung und können auch teilweise fachlich dort nicht geleistet werden. Es ist also zur Realisierung der im Quartierskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen die Einstellung von Personal erforderlich.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Art und Anzahl der kommunalen Maßnahmen ist eine Vollzeitstelle zur Umsetzung bei vielen Gemeinden nicht ausgelastet. Es wurde deshalb im Amtsausschuss am 19.05.2021 der einstimmige Beschluss gefasst, bei der MEWA ein Sanierungsmanagement einzurichten. Dadurch können Vollzeitstellen geschaffen und Synergien genutzt werden. Auch gemeindeübergreifende Projekte wären ggf. einfacher zu koordinieren. Es sind keine zusätzlichen Dienstleistungskosten (Raummiete u.ä.) zu finanzieren, da diese Zusammenarbeit als Amt im Eigenbetrieb des Amtes erfolgt. Die ständige ortsnahe Beratung ist so auch für die Bürger gewährleistet.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gemeinden zur Anstellung eines*r Sanierungsmanagers*in mit einer Kooperationsvereinbarung zusammenschließen. Dazu wäre ein gesonderter Beschluss erforderlich, der die wesentlichen Vereinbarungen zur Kooperation (Zeitanteil, Kostenanteil, Organisation, Standort etc.) enthält. Diese sollten sinnvollerweise festgelegt werden, wenn die Quartierskonzepte vorliegen. Denn erst dann kann kalkuliert werden, wie die Zeitansprüche und der Bedarf für die jeweilige Gemeinde aussehen.
Es wurde deshalb auch im Amtsausschuss nur ein Grundsatzbeschluss gefasst.
