Beschlussvorlage - 02-2021-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ der Gemeinde Bollewick gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bereich, für den die Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Be­bau­ungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 die Flurstücke 26/1 und 27/1 und eine Teilfläche aus Flurstück 16/1und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städte­bau­lichen Erfordernisse
    - Überprüfung der Festsetzungen der öffentlichen Erschließungsanlagen
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
  2. die Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewick“ wird nach § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
  3. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewickder Gemeinde Bollewick ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 durchgeführt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
  4. der beiliegende Planungsstand Entwurf der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewickder Gemeinde Bollewick (Stand Mai 2021) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Mai 2021) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ der Gemeinde Bollewick und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungs­planentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Durchführung dieses Verfahrens­schrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bollewick hat für große Teile des Gemeindehauptortes Anfang der 1990er Jahre den Bebauungsplan Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ aufgestellt. Der Bebauungsplan ist im Mai 1995 in Kraft getreten.

 

Im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes wurde ein südlich an den Wiesenweg an­gren­zen­der Bereich bisher noch nicht erschlossen und realisiert.

Der rechtskräftige Bebauungsplan enthält für diesen Bereich eine vom Wiesenweg ab­zwei­gen­de und in südliche Richtung verlaufende Erschließungsstraße „Planstraße C“ mit sich daran anschließenden Wohnstraßen „Planstraße D“ und für die geplanten Bauflächen die Festsetzung als „WR – reines Wohngebiet“ und „WA – allgemeines Wohngebiet“.

 

Durch das bereits eingeleitete und kurz vor dem Abschluss stehende Bebauungsplan­änder­ungs­verfahren (3. Änderung) für den Bereich der südlich gelegenen Eigenheimsiedlung „Unterm Regen­bogen“ ist eine durchgehende Erschließungsstraße nicht mehr realisierbar und zur Ent­flech­tung der Verkehrs­ströme auch nicht beabsichtigt.

 

 

Mit dem nunmehr beabsichtigten Bauleitplanverfahren zur Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung soll die Planungsidee zur Schaffung eines Wohngebietes wieder aufgegriffen werden. Die neuen Eigentümer als Planungsträger sind an die Gemeinde herangetreten und haben den Wunsch zur Duchführung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens geäußert.

 

Eine positive landesplanerische Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung liegt mit Schreiben vom 22.06.2021 vor.

Ein förmliches Bebauungsplanänderungsverfahren kann somit durch die Gemeinde eingeleitet werden.

 

Kosten für die Bebauungsplanänderung entstehen der Gemeinde Bollewick nicht. Diese werden von den Eigentümern als Planungsträger/Vorhabenträger übernommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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