Beschlussvorlage - 02-2021-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Hebesatz-Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Andrea Claußen
- Antragsteller:
- Claußen, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bollewick
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesdurchschnitt bei den Realsteuerhebesätzen beträgt in Gemeinden unter 1000 Einwohnern bei der Grundsteuer A 320 v.H., bei der Grundsteuer B 378 v. H. und bei der Gewerbesteuer 338 v. H. .
Da die derzeitigen Hebesätze in der Gemeinde Bollewick wie folgt betragen:
- Grundsteuer A 270 v. H.
- Grundsteuer B 320 v. H.
- Gewerbesteuer320 v. H.
liegen diese unter dem Landesdurchschnitt und damit wird eine Hebesatzerhöhung zum nächsten Haushaltsjahr notwendig.
Der Gemeinde wird empfohlen, die Erhöhung dem jetzigen Durchschnitt anzupassen, um eine Stabilität für die nächsten Jahre zu erreichen.
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Hebesätze ab 2022 folgendermaßen anzupassen:
- Grundsteuer A 320 v. H.
- Grundsteuer B 350 v. H. und
- Gewerbesteuer 350 v. H..
Nach dem derzeitigen Stand erhöhen sich die Steuereinnahmen nach dieser Anpassung ab dem Jahr 2022 für die Grundsteuer A um ca. 3.500 €, für die Grundsteuer B um ca. 5.100 € und für die Gewerbesteuer um ca. 9.700 €. Bezüglich der Gewerbesteuer muss aufgrund der aktuellen, coronabedingten Situation ein Einnahmeverlust eingeplant werden.
Damit diese Hebesatzerhöhung zum Jahresbeginn 2022 in den Jahresanfangsbescheiden nach erfolgter Anzeige beim Landkreis und Veröffentlichung im Müritz- Anzeiger berücksichtigt werden kann, ist der Beschluss noch in diesem Haushaltsjahr zu fassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
16,5 kB
|
