Beschlussvorlage - 25-2021-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden  wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Der Vorentwurf wurde bereits im Bauausschuss in der Sitzung am 13.01.2021 beraten. Nun-mehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ mit Stand April 2021 zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der Stadtvertretung vor. Auf der Grund-lage des Entwurfes erfolgen dann die nächsten Verfahrensschritte.

 

Auf Grund der Lage des Gebietes am Friesensportplatz wurde für die Untersuchung der auf-tretenden Lärmimmissionen durch die Sportplatznutzung und den Straßenverkehr eine

schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Unter-suchung wurden in den Entwurf Stand April 2021 eingearbeitet. Im Ergebnis der schalltech-nischen Untersuchung stellen die Planer fest, dass hinsichtlich der auftretenden Lärmimmis-sionen im Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden müssen. Somit gibt es für den Entwurf des Bebauungsplans mit Stand April 2021 im Ver-gleich zum Vorentwurf (Stand Bauausschuss 13.01.2021) keine Änderungen. Die Ergebnis-

 

 

 

se der schallschutztechnischen Untersuchung wurden in die Begründung zum Bebauungs-plan eingearbeitet.

 

Die Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfah-rens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach kann und wird hier im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 abgesehen.

 

Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfes Stand April 2021 durch die Stadtvertretung erfolgt nunmehr gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Unterrichtung und Erörterung über die allge-meinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt für die Öffentlichkeit durch Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und für die Nachbargemeinden durch Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird in diesem Rahmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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