Beschlussvorlage - 25-2021-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan "Am Friesensportplatz" der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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14.04.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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18.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Planentwurf über die nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf wurde bereits im Bauausschuss in der Sitzung am 13.01.2021 beraten. Nun-mehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ mit Stand April 2021 zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der Stadtvertretung vor. Auf der Grund-lage des Entwurfes erfolgen dann die nächsten Verfahrensschritte.
Auf Grund der Lage des Gebietes am Friesensportplatz wurde für die Untersuchung der auf-tretenden Lärmimmissionen durch die Sportplatznutzung und den Straßenverkehr eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Unter-suchung wurden in den Entwurf Stand April 2021 eingearbeitet. Im Ergebnis der schalltech-nischen Untersuchung stellen die Planer fest, dass hinsichtlich der auftretenden Lärmimmis-sionen im Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden müssen. Somit gibt es für den Entwurf des Bebauungsplans mit Stand April 2021 im Ver-gleich zum Vorentwurf (Stand Bauausschuss 13.01.2021) keine Änderungen. Die Ergebnis-
se der schallschutztechnischen Untersuchung wurden in die Begründung zum Bebauungs-plan eingearbeitet.
Die Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfah-rens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach kann und wird hier im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 abgesehen.
Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfes Stand April 2021 durch die Stadtvertretung erfolgt nunmehr gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Unterrichtung und Erörterung über die allge-meinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt für die Öffentlichkeit durch Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und für die Nachbargemeinden durch Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird in diesem Rahmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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456,9 kB
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4,5 MB
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