Beschlussvorlage - 25-2021-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe zukünftiger Straßennamen im Baugebiet Kirchenholz IV
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021 wird über die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „An´n Jörgenbarg“ (Kirchenholz IV) abgestimmt. In Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Wohngebiet.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1991 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Januar 2017 (GVOBI M-V S. 106) können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des Straßennamens „An´n Jörgenbarg“ sind die historische Verwurzelung mit dem Baugebiet sowie die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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