Beschlussvorlage - 25-2021-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für das Baugebiet „Kirchenholz IV“ der Straßenname

 

An´n Jörgenbarg

vergeben wird.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021 wird über die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „An´n Jörgenbarg“ (Kirchenholz IV) abgestimmt. In Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Wohngebiet.    

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1991 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Januar 2017 (GVOBI M-V S. 106) können Gemeinden den Straßen Namen geben.

Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des Straßennamens „An´n Jörgenbarg“ sind die historische Verwurzelung mit dem Baugebiet sowie die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gesichert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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