Beschlussvorlage - 25-2020-091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der §§ 45, 46 und 47(1) der Kommunalverfassung MV hat die Stadt Röbel/Müritz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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