Beschlussvorlage - 02-2021-001
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß der §§ 45, 46 und 47(1) der Kommunalverfassung MV hat die Gemeinde Bollewick für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Die Haushaltssatzung 2021 ist genehmigungspflichtig.
Sie ist nach der Erteilung der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung auszulegen. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.
