Beschlussvorlage - 20-2020-029
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Sietow
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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28.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sietow zum 31.12.2017 fest. Das Jahresergebnis 2017 von 35.364,71 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2017 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.20174.205.925,79 €.
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2017 711.379,34 €.
Ergebnishauhaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -64.193,29 €. Durch eine Entnahme aus einer Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 99.558,00 € konnte das Jahresergebnis verbessert werden. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 35.364,71 €.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt | Betrag | |
1. | Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2016)
| -589.656,95 € |
2. | Jahresergebnis 2017 lfd. Jahr | 35.364,71 € |
3. | Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2017 | -554.292,24 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Jahres 2017 beträgt -90.808,85 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -29.022,64 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt | Betrag | |
1. | Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2016)
| 754.499,22 € |
2. | Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2017
| -90.808,85€ |
3. | Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2017
| -29.022,64 € |
4. | Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2017
| 634.667,73 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2017 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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