Beschlussvorlage - 05-2020-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2017 fest. Das Jahresergebnis 2017 von

-70.626,28wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V  beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters  bedarf eines gesonderten Beschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2017 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.20172.431.983,20 €.

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2017   101.116,68 €.

 

Ergebnishauhaushalt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -156.760,54 €. Durch eine Entnahme der investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 10.669,26 € konnte das Jahresergebnis verbessert werden. Mit Hilfe der Entnahme werden abschreibungsbedingte Fehlbeträge ausgeglichen (§ 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik). Des Weiteren erfolgte eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 75.465,00 € (§ 37 GemHVO-Doppik), was zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses führte. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt

-70.626,28 €.

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

Ergebnishaushalt

Betrag

1.

Vorträge aus Vorjahren

(Stand 31.12.2016)

 

-274.337,77

2.

Jahresergebnis 2017 lfd. Jahr

-70.626,28

3.

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2017 

-344.964,05

 

 

Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Jahres 2017 beträgt -66.866,38 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -4.834,40. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Finanzhaushalt 

Betrag

1.

Laufende Ein- und Auszahlungen

(Stand 31.12.2016)

 

290.492,70

2.

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

2017

 

-66.866,38

3.

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2017

 

-4.834,40

4.

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2017

 

218.791,92

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2017 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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