Beschlussvorlage - 13-2020-028
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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21.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Leizen zum 31.12.2018 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -31.349,45 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die Entlastung der Bürgermeisterin bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2018 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.20183.009.388,06 €
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2018 434.659,96 €
Ergebnishaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 82.224,87 €. Durch eine Entnahme der investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8.029,68 € konnte das Jahresergebnis 2018 verbessert werden. Mit Hilfe der Entnahme werden abschreibungsbedingte Fehlbeträge ausgeglichen (§ 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik). Aufgrund von Steuermehrerträgen war die Bildung einer Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 121.604,00 € notwendig (§ 37 GemHVO-Doppik).
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt | Betrag | |
1. | Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2017)
| -626.606,33 € |
2. | Jahresergebnis 2018 lfd. Jahr | -31.349,45 € |
3. | Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2018 | -657.955,78 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Jahres 2018 beträgt 202.221,93 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -19.021,63 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt | Betrag | |
1. | Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2017)
| 76.408,62 € |
2. | Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2018
| 202.221,93 € |
3. | Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2018
| -19.021,63 € |
4. | Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2018
| 259.608,92 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2018 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
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