Beschlussvorlage - 25-2020-085
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.01.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zum Entwurf (Stand Juli 2020) der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungsta-bellen (siehe Anlage 2 zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2020 den Entwurf (Stand Juli 2020) der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/-Müritz beschlossen und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden bestimmt.
Der Planentwurf nebst dazugehöriger Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange in der Fassung von Juli 2020 lag in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Zusätzlich lagen nach Einschätzung der Stadt Röbel/Müritz wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Vorentwurf Stand Septem-ber 2019) mit aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich.
Während der Auslegungsfrist sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB) sowie die Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 23.09.2020 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellung-nahme aufgefordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Inhalt der eingegangenen abwä-gungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in dem beiliegendem Abwägungsmaterial (Anlage 1 Abwägungsübersicht und Anlage 2 Abwägungstabellen) aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entspre-chend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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