Beschlussvorlage - 25-2020-083
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.01.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zum Entwurf (Stand Juli 2020) der Satzung über die 4. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegan-genen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage 2 zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2020 den Entwurf (Stand Juli 2020) der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf mit dazugehöriger Begründung und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung Juli 2020 lagen in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich
Während der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. gemäß § 4a BauGB) sowie die Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 23.09.2020 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Inhalt der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in dem beiliegendem Abwägungsmaterial (Anlage 1 Abwägungsübersicht und Anlage 2 Abwägungstabellen) aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungsta-belle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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