Beschlussvorlage - 19-2020-027
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Schwarz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Entscheidung
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22.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Schwarz zum 31.12.2018 fest. Das Jahresergebnis 2018 von 358.510,60 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2018 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.20181.999.107,55 €.
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2018 457.383,22 €.
Ergebnishauhaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -31.827,78€. Durch eine Entnahme aus einer Rücklage für das Wohnungswesen in Höhe von 2.474,32 € konnte das Jahresergebnis verbessert werden. Durch eine Entnahme der investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 16.215,28 € konnte das Jahresergebnis ebenfalls verbessert werden. Mit Hilfe der Entnahme werden abschreibungsbedingte Fehlbeträge ausgeglichen (§ 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik). Des Weiteren erfolgte eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 61.976,00 €. Abschließend erfolgte eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik in Höhe von 309.672,78 €. Voraussetzung hierfür ist, dass der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen am 01.01.2012 positiv war (01.01.2012 = 309.672,78 €).
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 358.510,60 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt | Betrag | |
1. | Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2017)
| -402.987,59 € |
2. | Jahresergebnis 2018 lfd. Jahr | 358.510,60 € |
3. | Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2018 | -44.476,99 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Jahres 2018 beträgt 33.215,42 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -30.130,03 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt | Betrag | |
1. | Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2017)
| 51.254,56 € |
2. | Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2018
| 33.215,42 € |
3. | Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2018
| -30.130,03 € |
4. | Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2018
| 54.339,95 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2018 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
