Beschlussvorlage - 25-2020-079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2021

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Röbel/Müritz sieht eine Anhebung des Steuersatzes von 10 v. H. auf 15 v. H. vor.

Unabhängig vom Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Röbel/Müritz wird die ermessenleitende Verfügung (ortsübliche Miete) auf den heutigen Standard angepasst, da die derzeitige Verfügung nach 15 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Durch die Anhebung des Steuersatzes und der Anpassung der ermessensleitenden Verfügung würden Mehreinnahmen i. H. v. schätzungsweise 16.000 – 17.000 € entstehen (Berechnung 1. Variante).

Ansonsten liegen die Mehreinnahmen bei schätzungsweise 5.000 – 6.000 €, bei einer alleinigen Anpassung der ermessenleitenden Verfügung (Berechnung 2. Variante).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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