Beschlussvorlage - 25-2020-073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Röbel/Müritz (Parkgebührenordnung)

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2021 wird die Parkfläche in der Seebadstraße (Steinkreis/Müritzfischer) als gebührenpflichtig ausgewiesen. In diesem Zuge erfolgt die Anschaffung eines neuen Parkscheinautomaten. In den zurück liegenden Ausschüssen über die Festsetzungen für eine neue Parkgebührenordnung beraten. Die bestätigten Festsetzungen wurden dementsprechend in der neuen Parkgebührenordnung umgesetzt.

 

Ziele der Parkraumbewirtschaftung

Auszug aus dem Ergebnisprotokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus Röbel/Müritz vom 26.08.2020:

 

„Ab 2021 erfolgt die Aufstellung eines 4. Parkgebührenautomaten im Bereich Strandbad/Steinkreis.

 

Auch die veralteten Parkautomaten werden durch neue Geräte ersetzt.

 

Aufgrund der möglichen Umsatzsteuer auf Parkgebühren ab 2022, sollte auf eine Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt Röbel/Müritz vorerst verzichtet werden.

(aktuell 0,50 € angefangene halbe Stunde bzw. 5,00 € Tageskarte)

Wird so bestätigt – Anpassung der 3 Hotspot – Automaten dann im Jahr 2022

 

Die Parkgebühren im Bereich der Seebadstraße sollen saisonal von April bis Oktober erhoben werden. Es empfiehlt sich hier eine geringere Gebühr festzulegen. Abstimmung BA : Der Automat soll ganzjährig laufen. Außerhalb der Saison von Oktober bis März sollen 3 Stunden freies Parken möglich sein

 

Vorschlag:0,30 € je angefangene halbe Stunde bzw. 3,00 € Tageskarte - wird so bestätigt

 

Die Möglichkeit zum Erwerb einer Monats/Saisonparkkarte sollte für den Bereich Seebadstraße eingeräumt werden Abstimmung BA: Keine Saisonkarte, sondern Jahreskarte

 

Vorschlag:Monatskarte:15,00 €

Jahreskarte:100,00 €

 

Die Einnahmen „Parkgebühren“ stellen eine wichtige Position im Haushalt der Stadt Röbel/Müritz dar. Deshalb sollte perspektivisch die Brötchentaste maximal für den Marktplatz eingeführt werden und auch nur für 15 Minuten.

 

Die Brötchentaste für den Marktplatz wird durch den BA bestätigt- 15 Minuten“ 

 

 

 

Änderungen zur Vorlage-Nr. 25-2020-058 nach den Beratungen im Bauausschuss und Finanzausschuss:

 

§ 3 Abs. 2 Nr. Gebiet Hafen

-          Bezeichnung der Parkfläche: Seebadstraße (Hafen)

 

§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Gebiet Marienfelde

-          Bezeichnung der Parkfläche: Seebadstraße (Steinkreis/Müritzfischer)

-          Parkgebühren für Wohnmobile grundsätzlich als Tageskarte zu 5,00 €

-          Anpassung an den touristischen Saisonbeginn am 01.04. eines Kalenderjahres

-          Angebot einer Monatsparkkarte für PKW auf den Flächen am Steinkreis (Apr-Okt 30,00 €/Monat und Nov-Mrz 15,00 €/Monat)

-          Das Angebot einer Jahresparkkarte wird gestrichen

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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