Beschlussvorlage - 25-2020-068
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof und billigt die Gebührenkalkulation.
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung für den Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz, vom 21.11.2006, tritt mit Veröffentlichung der neuen Friedhofsgebührensatzung, sowie der dazugehörigen Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof, außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebühren sind durch die Verwaltung auf der Grundlage der Kosten der Jahre 2017-2019 neu kalkuliert worden. Die bisherigen Gebühren unterlagen seit dem Jahr 2006 keiner Preissteigerung. Eine neue Kalkulation und Gebührenanpassung ist daher dringend notwendig.
Folgende Änderungen ergeben sich laut der Kalkulation:
BisherNeu
Erwerb eines 20-jährigen Nutzungsrechtes für ein Erdgrab 585,00€900,00 €
für ein Urnengrab280,00€500,00 €
anonymes Grab374,00€722,50 €
Verlängerung Nutzungsrecht Erdgrab/pro Jahr 23,40 € 45,00 €
Verlängerung Nutzungsrecht Urne/pro Jahr 14,00 € 25,00 €
Nutzung der Feierhalle155,00 €165,00 €
Jährliche Betriebskosten 7,60€ 30,00 €.
Die bestehende aktuelle Unterdeckung durch die zu geringen Einnahmen aus den Grabarten, Betriebskosten und für die Nutzung der Feierhalle, kann nur durch die neu kalkulierten Kosten korrigiert werden. Die neu ermittelten Kostenpunkte stellen immer noch eine moderate Erhöhung, im Verhältnis zum langen Zeitraum ohne Neukalkulation, dar.
Der kommunale Friedhof ist eine Kulturstätte und Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur der Stadt Röbel/Müritz. Er zeugt von der Geschichte des Ortes. Da somit ein öffentliches Interesse an dem Neustädter Friedhof besteht, werden die vorgeschlagenen Gebühren als angemessen angesehen. Der perspektivische Kalkulationsturnus wird bei 3- 5 Jahren liegen, sodass regelmäßige Anpassungen vorgenommen werden können.
