Beschlussvorlage - 25-2020-067
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof.
Die aktuelle Friedhofsordnung für den Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz , vom 13.03.2001, tritt mit Veröffentlichung der neuen Friedhofssatzung, sowie der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof, außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Abs. 5 Bestattungsgesetz M-V regelt der Träger des Friedhofes die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes.
Für kommunale Friedhöfe kann auf Grund der Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune im Rahmen des eigenen Wirkungskreises eine Friedhofssatzung erlassen werden.
Mit der Satzung ergibt sich folgende Änderung für die Gestaltung der anonymen Beisetzung. In der Satzung wird ausdrücklich festgelegt, dass den anwesenden Trauergästen die genaue Lage der Urne nicht bekannt gegeben wird. Die Beisetzungszeremonie an der anonymen Grabstelle erfolgt ohne anwesende Trauergäste. Nur so kann der anonyme Charakter dieser Begräbnisart gewahrt werden.
Des Weiteren wird die Ablage von individuellem Grabschmuck und floristischen Materialien am Gedenkstein der anonymen Grabanlage konkret geregelt. Eine Ablage von Grabschmuck in Form von Blumenkränzen ist im Rahmen der jeweiligen anonymen Beisetzung durch das Bestattungsunternehmen möglich. Das anderweitige Ablegen von weiterem Grabschmuck ist zukünftig nicht mehr gestattet, da es in der Vergangenheit zu erhöhtem Aufwand bei der Bereinigung des Gedenksteins und der notwendigen Entsorgung des anfallenden Abfalls gekommen ist.
Zukünftig soll die Gestaltung des Friedhofes unter der Anlage neuer Bestattungsarten, z.B. Urnengemeinschaftsanlagen, erneuert werden. Zu diesem Zweck ist es beabsichtigt einen Garten- und Landschaftsplaner mit der Ideenentwicklung für eine ansprechende Gestaltung zu beauftragen.
