Beschlussvorlage - 20-2020-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Sietow mit Wirkung zum 01.01.2021.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesdurchschnitt bei den Realsteuerhebesätzen beträgt in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern bei der Grundsteuer A 320 v.H., bei der Grundsteuer B 378 v. H und bei der Gewerbesteuer 338 v. H..

Da die derzeitigen Hebesätze in der Gemeinde Sietow: Grundsteuer A : 250 v.H., und Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer 300 v. H. betragen und seit 1993 keine Anpassung erfolgte, liegen diese weit unter dem Durchschnitt.

Eine Hebesatzerhöhung ist daher dringend notwendig. Der Gemeinde wird empfohlen, die Erhöhung dem jetzigen Durchschnitt anzupassen, um eine Stabilität der Hebesätze für die nächsten Jahre  zu erreichen.  

Damit diese Erhöhung zum Jahresbeginn 2021 in den Abgaben- und Veranlagungsbescheiden berücksichtigt werden kann, ist der Beschluss noch in diesem Haushaltsjahr zu fassen, damit die Anzeige der Satzung beim Landkreis, die Veröffentlichung im Müritz Anzeiger und die Einarbeitung in den Steuerakten der Abgabepflichtigen noch vor Jahresende erfolgen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto 6110

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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