Beschlussvorlage - 20-2020-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Sietow beschließt, die als Anlage beigefügte

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz vom 09.12.2019.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz vom 09.12.2019 ist in § 8 Abs. 1 und 2 nicht umsetzbar bzw. ist für die Berechnung der Benutzungsgebühren zu konkretisieren.

 

bisherige Formulierungneu

§ 8 Abs. 1 zweiter Anstrich § 8 Abs. 1 zweiter Anstrich

– jede Person ab 10 Jahre pro Tag 1,00 €– Grundgebühr (incl. 1 Person)/Tag 1,00 €, für jede weitere Person ab 10

Jahre je 1,00 €

 

§ 8 Abs. 2 § 8 Abs. 2

bis 8 m - 100€/m-zzgl.50€ Strom, zzgl.30€ Müll  bis 8 m - 100€/m-zzgl.50€ Strom, zzgl.30€ Müll  

bis 9 m -   95€/m-zzgl.60€ Strom, zzgl.40€ Müll  über 8 m -   95€/m-zzgl.60€ Strom,

zzgl.40€ Müll 

ab 10 m -  90€/m-zzgl.80€ Strom, zzgl.60€ Müll  ab 10 m -  90€/m-zzgl.80€ Strom,

zzgl.60€ Müll 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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