Beschlussvorlage - 03-2020-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofssatzung der Gemeinde Buchholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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18.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Gemeinde Buchholz für den kommunalen Friedhof.
Die aktuelle Friedhofsordnung der Gemeinde Buchholz, vom 23.03.2017, tritt mit Veröffentlichung der neuen Satzung der Gemeinde Buchholz für den kommunalen Friedhof, sowie der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung, außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §14 Abs. 5 Bestattungsgesetz M-V regelt der Träger des Friedhofes die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes.
Für kommunale Friedhöfe kann auf Grund der Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises eine Friedhofssatzung erlassen werden.
Mit der Satzung ergibt sich folgende Änderung: es ist eine neue Fläche auf dem kommunalen Friedhof für zwei neue Bestattungsarten entstanden. Es werden anonyme Bestattungen sowie Urnenrasengräber angeboten und diese Bestattungsarten werden nun in die neue Satzung aufgenommen. Grundsätzlich ist die Lage der Urnen bei anonymen Bestattungen den Hinterbliebenen nicht genau bekannt. Die Beisetzungszeremonie an dem anonymen Grabfeld findet ohne die Anwesenheit der Trauergäste statt, um den anonymen Charakter dieser Bestattungsart zu wahren.
Rasenurnengrabstätten werden durch Liegesteine in vorgegebener Größe gekennzeichnet und die dafür ausgewiesene Fläche wird durch die Gemeinde gepflegt.
