Beschlussvorlage - 03-2020-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dier Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt die anliegenede Geschäftsordnung der Gemeinde Buchholz.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz enthält bisher keine Regelung zum Versand der Einladungen zu den Gemeindevertretersitzungen.

Durch die Gemeindevertretung wird im Zuge der Digitalisierung der Versand der Sitzungsunterlagen per E-Mail gewünscht.

Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) kann die Einladung schriftlich oder sofern es die Geschäftsordnung bestimmt, elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.

Die Geschäftsordnung soll mit der elektronischen Einladung zugleich regeln, dass die Gemeindevertreter verpflichtet werden, ihre E-Mail-Adresse und deren Änderungen mitzuteilen und dass die Ladungsfrist mit dem rechtzeitigen Absenden der E-Mail gewahrt ist, da der Zeitpunkt der tatsächlichen Wahrnehmung der E-Mail durch den Gemeindevertreter schwer nachweisbar ist.

 

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V verlangen, seine Einladung schriftlich statt elektronisch zu erhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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