Beschlussvorlage - 25-2020-057
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung für das Begegnungs- und Grundschulzentrum Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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02.11.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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12.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die umfassende Komplexsanierung der Grundschule in der Schulstraße mit der Erweiterung um das zukünftige Begegnungszentrum stellt für die Stadt Röbel/Müritz und den Schulstandort ein Projekt mit herausragender Bedeutung dar.
Die entsprechende Würdigung soll sich auch im Namen der Einrichtung wiederfinden. Werner Schinko ist ein verdienter Ehrenbürger der Stadt, der in seiner Tätigkeit als Künstler, Grafiker und Illustrator Generationen geprägt hat. Mit über 300 gestalteten Titelbildern der Zeitschrift „Die Unterstufe“ sowie zahlreichen Illustrationen zu Kinderbüchern und Märchen leistete er einen wichtigen Beitrag zur Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter.
Sein künstlerisches Lebenswerk zu ehren, ist ein erklärtes Ziel der Stadt Röbel/Müritz. Das Grundschul- und Begegnungszentrum nach ihm zu benennen, bietet die einmalige Gelegenheit, auch zukünftigen Generationen von Grundschülern die Verdienste und die Kunst Werner Schinkos nachhaltig nahe zu bringen und die vielen Spuren seines Schaffens weitergehend fest im Stadtbild zu verankern.
Gemäß § 106 (2) Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) kann der Schulträger der Schule im Einvernehmen mit der Schulkonferenz einen Namen geben. Die Namensgebung soll die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule unterstützen.
Die Schulkonferenz der Grundschule Röbel wird in ihrer Sitzung am 17. November 2020 das Einvernehmen zum o. g. Vorschlag erteilen.
