Beschlussvorlage - 19-2020-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Gemeinde Schwarz für die kommunalen Friedhöfe.

Die aktuelle Friedhofsordnung der Gemeinde Schwarz, vom 26.04.2018, tritt mit Wirksamkeit  der neuen Satzung der Gemeinde Schwarz für die kommunalen Friedhöfe, sowie der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung, außer Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß §14 Abs. 5 Bestattungsgesetz M-V regelt der Träger des Friedhofes die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes.

Für kommunale Friedhöfe kann auf Grund der Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises eine Friedhofssatzung erlassen werden.

Mit der Satzung ergeben sich folgende Änderungen: es wird auf den Friedhöfen in Schwarz und in Buschhof je eine neue Fläche für anonyme Bestattungen entstehen. Grundsätzlich ist die Lage der Urnen bei dieser Bestattungsart den Hinterbliebenen nicht genau bekannt. Das Anbringen des Namens auf einer Namentafel ist in Absprache mit der Gemeinde an einem dafür vorgesehenen Ort möglich. In der neuen Satzung sind die Merkmale der zu verwendenden Grabplatten für die Bestattungsart „Urnenrasengrabstätten“ beschrieben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 55301/52311

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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