Beschlussvorlage - 19-2020-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofssatzung der Gemeinde Schwarz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Vorberatung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Gemeinde Schwarz für die kommunalen Friedhöfe.
Die aktuelle Friedhofsordnung der Gemeinde Schwarz, vom 26.04.2018, tritt mit Wirksamkeit der neuen Satzung der Gemeinde Schwarz für die kommunalen Friedhöfe, sowie der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung, außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §14 Abs. 5 Bestattungsgesetz M-V regelt der Träger des Friedhofes die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes.
Für kommunale Friedhöfe kann auf Grund der Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises eine Friedhofssatzung erlassen werden.
Mit der Satzung ergeben sich folgende Änderungen: es wird auf den Friedhöfen in Schwarz und in Buschhof je eine neue Fläche für anonyme Bestattungen entstehen. Grundsätzlich ist die Lage der Urnen bei dieser Bestattungsart den Hinterbliebenen nicht genau bekannt. Das Anbringen des Namens auf einer Namentafel ist in Absprache mit der Gemeinde an einem dafür vorgesehenen Ort möglich. In der neuen Satzung sind die Merkmale der zu verwendenden Grabplatten für die Bestattungsart „Urnenrasengrabstätten“ beschrieben.
