Beschlussvorlage - 05-2020-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Bau­gesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Freiflächen­photovoltaikanlage im Bereich Glasberg der Gemeinde Fincken.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 09 „Solarpark Fincken“ der Gemeinde Fincken.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09 gelten soll, ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 101/1 und 102/1.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweck­bestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Solar­park Fincken“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09 „Solarpark Fincken“ (Stand Juni 2020) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Juni 2020) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Aus­wirkungen durchzuführen.
     
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
    Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat bei der Gemeinde Fincken die Aufstellung eines vorhaben­be­zogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Er­rich­tung und Betreibung einer Freiflächenphotovoltaikanlage für Flächen im Bereich Glasberg beantragt.

 

Der Gemeinde Fincken entstehen für die Erarbeitung und die Umsetzung der Bauleitplanung keine Kosten, diese werden durch den Vorhabenträger übernommen.

 

Eine landesplanerische Stellungnahme wurde zu der beabsichtigten Bauleitplanung einge­holt. Mit Schreiben vom 30.07.2020 liegt eine positive Stellungnahme vor. Die beabsichtigt Bauleitplanung entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landes­planung.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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