Beschlussvorlage - 13-2020-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zur Betroffenenbeteiligung zum geänderten Entwurf (Stand Mai 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 "PV-Freiflächenanlage Leizen" der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- die während der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum geänderten Entwurf (Stand Mai 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ergebnis der Abwägung der zum geänderten Entwurf vom Januar 2020 eingegangenen Stellungnahmen war die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu überarbeiten und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Am nördlichen Plangebietsrand war das Baufeld unter Berücksichtigung des gesetzlichen Waldabstandes von 30 Meter zu dem Waldstück in der forstlichen Abteilung 217Nz2 anzupassen.
Nach § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch wurden die von der Änderung betroffenen Be-hör-den und der Flächeneigentümer am 25.06.2020 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme auf-ge-fordert.
Die vorgetragenen Anregungen sind in beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
