Beschlussvorlage - 25-2020-027
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Röbel / Müritz (Benutzungssatzung Stadtbibliothek)
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anne-Kathrin Pinnow
- Antragsteller:
- Pinnow, Anne - Kathrin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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10.08.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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22.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Röbel/Müritz (Benutzungssatzung Stadtbibliothek).
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Röbel/Müritz vom 16.12.2008 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die o.g. Satzung wurde am 16.12.2008 beschlossen und bedarf einer zeitgemäßen Überarbeitung.
Die Anpassungen beziehen sich auf die Medienarten (§ 6), die Höhe der Gebühren (§ 7) und die Internetnutzung (§10).
Benutzungsgebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V kann aus den Gründen des öffentlichen Interesse von einer Kostendeckung abgesehen werden.
Die Bibliothek dient der allgemeinen Literaturversorgung der Bevölkerung zur Bildung und Unterhaltung.
Das öffentliche Interesse liegt darin begründet, dem breiten Publikum den Zugang zu Information zu ermöglichen.
Auf Grund der Übersichtlichkeit sollte die alte Satzung aufgehoben und eine neue Satzung beschlossen werden.
