Beschlussvorlage - 25-2020-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung

M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Corona-Krise ist für die Stadt Röbel/Müritz mit deutlichen finanziellen Einschnitten verbunden. Wegfallende Erträge bei der Gewerbesteuer und der Kurabgabe sowie bei den Gebühren und Entgelten für die Nutzung der Sporthalle, des Stadthafens etc. belasten den Haushalt. Der Wegfall der Erträge kann nicht in gleichem Maß durch Einsparungen ausgeglichen werden, da ein Großteil der Aufwendungen auf gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen beruht. Um die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Röbel/Müritz abzubilden, ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes notwendig.

 

Die Nachtragshausaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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