Beschlussvorlage - 25-2020-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die zum Vorentwurf (Stand September 2019) der 3. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Röbel/Müritz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stel-lungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlagen) beschlossen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz wurde durch Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz am 06.03.2018 einge- leitet.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs (Stand September 2019) erfolgte die frühzeitige Betei- ligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Der Planentwurf nebst dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht lag in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschließlich 29.11.2019 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darü- ber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegen-heit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.10.2019 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufge- fordert.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist in dem als An-lage beigefügten Abwägungsmaterial aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt wer- den.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der darauffolgenden Abwägung werden gemäß den Erläuterungen in der Abwägungsüber-sicht und in den Abwägungstabellen im weiteren Verfahren der Aufstellung der 3. Änderung des F-Planes die Änderungsflächen Ä 1 und Ä 2 nicht mehr betrachtet. In beiden Bereichen soll über die Aufstellung von Bebauungsplänen Baurecht gem. § 13a BauGB (Ä 1) und § 13b BauGB (Ä2) geschaffen werden..

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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