Beschlussvorlage - 25-2020-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung mit Anlagen einschließlich Umwelt-bericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wird in der vor-liegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
  2. der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung mit Anlagen einschließlich Umwelt-bericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Flächennutzungsplanentwurf (Planzeichnung) und Begründung mit Anlagen  ein-schließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belan-ge zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                                                                                   Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss erörtert und beraten.

 

Auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand September 2019) über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Der Planvorentwurf nebst dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht lag in der Zeit vom

 

 

 

 

11.11.2019 bis einschließlich 29.11.2019 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.10.2019 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufge-fordert.

 

Im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen wurde der Entwurf über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz erarbeitet. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen nunmehr die nächsten Verfahrensschritte.

 

Nach Bestätigung des Entwurfes werden die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den Nachbar-gemeinden.

 

 

Hinweis:

 

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB können die Gemeinden mit Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes zugleich bestimmen, dass der Plan in der geänder-ten oder ergänzten Fassung neu bekannt zu machen ist.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadt Röbel/Müritz bestimmt, dass der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemarkungs-gebiet von der Papierform in eine digitale Fassung zu übertragen ist.

Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Flächennutzungsplan nach Abschluss des 3. Ände-rungsverfahrens in der Fassung, die er durch alle bisher durchgeführten wirksamen Ände-rungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfahren hat, neu bekannt gemacht werden soll.

 

Die Fassung in der Neubekanntmachung muss dann dem aktuellen Stand entsprechen. Sie muss hier aber sowohl die Urfassung als auch alle bisher wirksam gewordenen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen beinhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden diese Sachverhalte berücksichtigt. Neben der überarbeiteten bzw. angepassten Planzeichnung wurde auch die Begründung dementsprechend neu angepasst und zusammengestellt. Die angepasste Begründung umfasst somit Ausführungen der Begründung des am 18.06.2002 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes sowie aller bisher durchgeführten wirksamen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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