Beschlussvorlage - 25-2020-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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22.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Vorbereitung der Bautätigkeit auf den Grundstücken, entsprechend der angefügten Anlage, beantragten die Eigentümer, Familie Leonhard, die Zuweisung einer neuen Straßenbezeichnung. Hierbei handelt es sich um ein privates Grundstück. Zukünftig wird, laut Eigentümer, die Straße neu eingemessen. Die Zuordnung eines neuen Flurstückes wird erfolgen.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) , zuletzt geändert am 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Orientierungsschwierigkeiten und mögliche Verwechselungen sollen mit der Vergabe von Straßennamen abgewehrt werden. Die Namensgebung auf „Ton Utkiek“ dient der besseren Gliederung des Stadtgebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr, den Rettungsdienst etc..
