Beschlussvorlage - 25-2020-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für die Zuwegung (liegend auf folgenden Grundstücken  Gemarkung Röbel, Flur 14:  Flurstück 364/4, 363/12, 364/11, 17/7) der Straßenname

 

„Tau`n Utkiek“

 

vergeben wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Vorbereitung der Bautätigkeit auf den Grundstücken, entsprechend der angefügten Anlage, beantragten die Eigentümer, Familie Leonhard, die Zuweisung einer neuen Straßenbezeichnung. Hierbei handelt es sich um ein privates Grundstück. Zukünftig wird, laut Eigentümer, die Straße neu eingemessen. Die Zuordnung eines neuen Flurstückes wird erfolgen.

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)  vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) , zuletzt geändert am 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Orientierungsschwierigkeiten und mögliche Verwechselungen sollen mit der Vergabe von Straßennamen abgewehrt werden. Die Namensgebung auf „Ton Utkiek“ dient der besseren Gliederung des Stadtgebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr, den Rettungsdienst etc..

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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