Beschlussvorlage - 03-2020-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt, für die Änderung des Gemeindewappen die Wappenzeichnung in der Fassung vom 15.05.2020 (mit geänderten Buchenblättern) zu verwenden.

Die Blasonierung bleibt unverändert.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschloss in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die Führung eines Gemeindewappens. Auf Grund von Hinweisen durch das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege wurde am  23. Mai 2019 die Blasonierung neu beschlossen. (Das Wort „Ochsenkopf“ wurde durch den Begriff „Stierkopf“ ersetzt.)

Das Wappenbild wurde mehrfach verändert.

Auf dem vom Innenministerium ausgestellten Wappenbrief befand sich nicht das von der Gemeindevertretung gewünschte Wappenbild.

Derzeit wird durch das Innenministerium und dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, die Buchenblätter des Wappens auszutauschen.

Dazu ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich, in der die Abbildung dieses Wappens beschlossen wurde (aus dem Beschluss muss deutlich erkennbar sein, dass die Gemeindevertretung genau dieses Wappen beschlossen hat, mit den geänderten Buchenblättern).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto …………………

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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