Beschlussvorlage - 13-2020-012
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf (Stand Januar 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 "PV-Freiflächenanlage Leizen" der Gemeinde Leizen und Durchführung einer Betroffenenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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18.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf (Stand Januar 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB werden als betroffene Behörden der Landkreis MSE und das Forstamt Wredenhagen über die Anpassung infolge der Abwägung informiert und um Stellungnahme gebeten. Der von der Änderung betroffene Flächeneigentümer wird beteiligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der geänderte Entwurf (Stand Januar 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 hatte im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 16.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020 verkürzt zur Einsichtnahme ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro schriftlich zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Die fristgerecht vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sind in beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Im Ergebnis der Abwägung erfolgen im nördlichen Teil des Geltungsbereiches Reduzierungen in der Bauflächenausweisung aufgrund des zu berücksichtigenden Waldabstandes.
Die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen durch Erwerb von Ökopunkten.
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Eigentümer zu den Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Waldabstandsfläche, geänderten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom Mai 2020) wird gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB durchgeführt.
