Beschlussvorlage - 05-2020-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Doppelhaushalt und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2020/2021.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der §§ 45, 46 und 47 (1) der Kommunalverfassung MV hat die Gemeinde Fincken für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2020/2021 zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Arbeitstagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

Erläuterungen zum Haushaltsplan 2020/2021 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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