Beschlussvorlage - 13-2020-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 "PV-Freiflächenanlage Leizen" der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Januar 2020) gebilligt.
- der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
- gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist für die Stellungnahmen verkürzt.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf (Stand September 2019) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 11.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf (Stand September 2019) wurde die Planung geringfügig überarbeitet (z. B. wegemäßige Erschließung, Anpassung des Geltungsbereiches, Konkretisierung externe Ausgleichsmaßnahmen) und die nun vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt.
Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen (§ 4a Abs. 3 BauGB).
