Beschlussvorlage - 06-2020-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andrea Riemann
- Antragsteller:
- Riemann, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gotthun
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt, den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gotthun mit Wirkung vom 01.03.2020 eine monatliche Entschädigung in folgender Höhe zu gewähren:
Wehrführer170,00 €(bisher 127,82 €)
Stellvertretender Wehrführer 85,00 €(bisher 63,91 €)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 (GVOBl. M-V S. 667) darf die einem Gemeindewehrführer in amtsangehörigen Gemeinden monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung 170,00 € nicht übersteigen. Für den Stellvertreter darf die monatliche Aufwandsentschädigung höchsten die Hälfte der für den Gemeindewehrführer festgelegten Summe betragen.
