Beschlussvorlage - 06-2020-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt, den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gotthun mit Wirkung vom 01.03.2020 eine monatliche Entschädigung in folgender Höhe zu gewähren:

 

Wehrführer170,00 €(bisher 127,82 €)

Stellvertretender Wehrführer  85,00 €(bisher   63,91 €)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 (GVOBl. M-V S. 667) darf die einem Gemeindewehrführer in amtsangehörigen Gemeinden monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung 170,00 € nicht übersteigen. Für den Stellvertreter darf die monatliche Aufwandsentschädigung höchsten die Hälfte der für den Gemeindewehrführer festgelegten Summe betragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto  12601.5019000

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €     3.060,00

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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