Beschlussvorlage - 25-2020-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz zum 31.12.2017 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V fest. Der Jahresfehlbetrag von -22.114,56 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2017 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz wurde durch ein Büro aus Rostock, NKHR-Beratung, erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat den Jahresabschluss 2017 gemäß dem Kommunalprüfungsgesetz geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2017     2.765.466,88 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt         -22.114,56 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2017          66.199,87 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde ebenfalls erreicht.

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2017 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Arbeitstage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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