Beschlussvorlage - 05-2019-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 "Biogasanlage Knüppeldamm" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Fincken
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.01.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Biogasanlage Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken (Stand Februar 2019) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Biogasanlage Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Biogasanlage Knüppeldamm wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen vorgelegt. Weiterhin erfolgten die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Nach der Auswertung der zum Vorentwurf eingetroffenen Stellungnahmen wurde die nun vorliegende Entwurfsfassung (Stand Februar 2019) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Als nächste notwendige Verfahrensschritte sollen zum Planungsstand Entwurf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
