Beschlussvorlage - 25-2019-065
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Am Kirchenholz" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem Aufstellungsbeschluss v. 21.05.2019 (Beschluss Nr. 25-2019-033) über die 1. Än-derung des Bebauungsplanes „Am Kirchenholz“ fanden intensive Beratungen im Bauaus-schuss der Stadtvertretung und mit der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises MSE statt.
Der Landkreis teilte mit, dass ihrer Auffassung nach die von der Stadtvertretung gewünschte Änderung keine städtebaulichen Ziele verfolge und deshalb nicht Gegenstand eines geän-derten Bebauungsplanes sein könne. Die Stadtvertretung hatte im Wohnungsbaustandort „Am Kirchenholz“ die Gebäudenutzung als Ferienhaus kategorisch abgelehnt. Die teilweise Nutzung eines Gebäudes als Ferienwohnung sollte nur unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
- nur eine Ferienwohnung pro Grundstück;
- die Ferienwohnung ist barrierefrei und als barrierefreie Ferienwohnung zertifiziert;
- der Grundstückseigentümer hat in dem Gebäude seinen Hauptwohnsitz;
- die benötigten Stellplätze sind für die barrierefreie Ferienwohnung und die Wohnnutzung
auf dem Grundstück nachzuweisen;
Da sich diese Bedingungen nicht mittels einer Änderung des Bebauungsplanes festschrei-ben lassen, wird das Änderungsverfahren eingestellt. Eine anderweitige Zulassung von Ferienwohnungen entsprechend der aktuellen Baunutzungsverordnung ist nicht gewünscht.
